1. Allgemeines
Für die Vertragsbeziehung zwischen Gebr. Eisenring AG und der Kundschaft gelten die vorliegenden Verkaufsbedingungen, ergänzt durch das aktuelle Regelwerk „Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau; Handelsgebräuche für die Schweiz“ (Hrsg. Lignum, Holzbau Schweiz, Holzindustrie Schweiz, Waldwirtschaft Schweiz), soweit hier oder im Vertrag nichts Anderes vermerkt ist. Für importierte Halbfabrikate gelten separate Qualitätskriterien gemäss Bedingungen des Lieferunternehmens.
2. Lieferung
Grundsätzlich gelten die Preise ab Werk, abgeholt bzw. verladen. Die LSVA wird der Kundschaft weiterverrechnet. Die Lieferungen reisen auf Rechnung und Gefahr der Kundschaft.
Grundsätzlich ist der Ablad nicht im Preis inbegriffen. Weitergehende Wünsche werden nach Aufwand berechnet.
Reklamationen wegen Beschädigung oder Verlust während des Transportes sind von der empfangenden Partei bei Entgegennahme der Ware der liefernden Person mitzuteilen und auf unserem Lieferscheinexemplar zu vermerken.
3. Zahlung
Wenn nichts Anderes vereinbart wurde, gelten 30 Tage netto. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen von mind. 8% und Mahnspesen belastet.
Bei Verzug hat die Gebr. Eisenring AG das Recht, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen; Rabatte werden hinfällig.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, welche die Gebr. Eisenring AG gegen die Kundschaft gleich aus welchem Rechtsgrunde bei Abschluss dieses Vertrages zustehen oder durch diesen Vertrag entstehen, im Eigentum der Gebr. Eisenring AG. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind der Kundschaft nicht gestattet.
Für den Fall der Weiterveräusserung des Liefergegenstandes (unabhängig einer etwaigen Be- oder Verarbeitung des Liefergegenstandes zu einer neuen Sache), gleich ob diese zulässig ist oder nicht, tritt die Kundschaft hiermit alle ihm aus dieser Weiterveräusserung zustehenden Forderungen und Rechte gegen ihre Abnehmerschaft in voller Höhe an die Gebr. Eisenring AG ab. Diese nimmt die Abtretung an. Die Kundschaft ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, solange sie sich gegenüber der Gebr. Eisenring AG nicht im Zahlungsverzug befindet. In jedem Fall hat die Kundschaft die eingezogenen Beträge sofort an die Gebr. Eisenring AG abzuführen, soweit deren Ansprüche fällig sind.
5. Steuern
Sämtliche Steuern, so auch die Mehrwertsteuer, sind in den Preisen nicht inbegriffen.
6. Gültigkeit der Preise und Angebote
Preis- und Sortimentsänderungen sowie Zwischenverkauf bzw. Beschaffbarkeit von Waren und Dienstleistungen der Gebr. Eisenring AG sind jederzeit ohne vorherige Anzeige möglich.
7. Liefertermine
Lieferzeiten werden so genau wie möglich mitgeteilt, sind aber unverbindlich. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferterminen sind ausgeschlossen.
Sollten terminierte Lieferungen nicht abgenommen werden können, so werden die anfallenden Lagerkosten in Rechnung gestellt.
8. Holz- und Farbmuster
Muster gelten als unverbindliche Anschauungsstücke. Abweichungen der gelieferten Ware vom Muster bezüglich Grösse, Farbe, Holzmaserung, Astigkeit und Qualität gelten nicht als Mangel. Verbindlich ist jeweils nicht das Farbmuster, sondern die Farbtonbezeichnung. Auf Kundenwunsch hergestellte Muster werden in Rechnung gestellt.
9. Sortierung
Die Erscheinungsklassen und die Umschreibungen der Oberflächen bei Hobelwaren und Veredelungen gelten für die Vorderseite. Werden an die Rückseite Ansprüche gestellt, sind diese speziell zu vereinbaren.
Astkosmetik®/astkosmetisiert® ist ein geschützter Begriff.
Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass einzelne Chargen nicht astkosmetisiert® sind. Ein Minderpreis ist ausgeschlossen, da die Astkosmetik® auch keinen Mehrpreis zur Folge hat.
10. Mängelrügen / Haftung
Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware und vor der Verarbeitung, schriftlich zu melden. Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren nach Ablauf eines (1) Jahres nach deren Ablieferung an die Kundschaft, selbst wenn diese die Mängel erst später entdeckt. Die Frist von einem (1) Jahr gilt auch, wenn die Sache in ein unbewegliches Werk integriert worden ist. Bei nicht fachgerechter Lagerung, Montage oder Pflege, insbesondere bei mangelhaftem Unterhalt, ebenso bei fehlerhafter oder unsorgfältiger Beratung einer Bauherrschaft haftet die Gebr. Eisenring AG nicht. Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden, insbesondere Montagekosten, wird im Rahmen des gesetzlich Möglichen wegbedungen. Allfällige Gutschriften erfolgen ohne Präjudiz und ohne Anerkennung einer Haftung.
11. Mengen/Längen
Längen werden entsprechend den rohmaterialbedingten Möglichkeiten bestmöglich geliefert und verrechnet.
Bei fehlenden Längen wird die nächst verfügbare Länge geliefert und verrechnet.
Bei Spezialanfertigungen ist die ganze Produktion abzunehmen. Abweichungen von der Bestellmenge bis zu 10 % sind möglich. Mehrmengen sind vom Käufer zum gleichen Preis zu übernehmen.
12. Retouren
Grundsätzlich erfolgt keine Warenrücknahme.
In Ausnahmefällen wird unbeschädigte und nicht weiterverarbeitete Ware zurückgenommen und nach Abzug eines Kostenbeitrages von mind. 25% der Kundschaft gutgeschrieben. Sonderanfertigungen und oberflächenbehandelte Waren werden nicht zurückgenommen.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 9200 Gossau SG.