Zukunftsplanung — 

Portrait

Seit 2013 arbeiten wir an unserer betrieblichen Zukunft, die wir in einer Umsiedlung von Gossau SG nach Lenggenwil (Gemeinde Niederhelfenschwil SG) sehen. Für dieses Generationenprojekt mit dem Namen «Holzkompetenz Lenggenwil» hat die GEAG im Gebiet Geren/Oberwisen Gewerbeland gekauft und umfangreiche Planungen durchgeführt.

Weitere Schritte in die Zukunft

Mit dem Ziel umzusiedeln, hat die Gebr. Eisenring AG vor einigen Jahren ein grösseres Grundstück in Lenggenwil (Gemeinde Niederhelfenschwil) gekauft. Weiterhin wollen wir dort bauen.

Der Kanton hat darauf hingewiesen, dass mit der heutigen Buchenstrasse das Gewerbegebiet "Geren" (siehe Bild) ungenügend erschlossen ist. Erschliessungspflichtig sind gemäss Gesetz die Gemeinden. Für uns heisst dies, wir können das Projekt erst dann wieder vorantreiben, wenn die Gemeinde Niederhelfenschwil ihren Verpflichtungen nachgekommen ist. Wir zählen darauf, dass die Gemeinde ihren gesetzlichen Auftrag zielstrebig und zügig erfüllt.

Diese Verzögerung bedeutet, dass wir für Sie als unsere Kunden und auch für unsere Mitarbeitenden am heutigen Eisenring-Standort weiterhin in moderne Bearbeitungsmethoden investieren, soweit es die engen Platzverhältnisse überhaupt gestatten.

Bereits heute haben die Geschwister Marty, das sind meine drei Schwestern und ich, das Projekt «Arealentwicklung Eisenring» gestartet. Ziel ist es, einen positiv-prägenden Fussabdruck zu hinterlassen, damit auf dem heutigen Areal inskünftig ein neuer Gossauer Stadtteil entstehen kann, der wie ein Leuchtturm ausstrahlen soll.
Sowohl die Vorarbeiten für unsere geplante Umsiedelung nach Lenggenwil als auch die Arealentwicklung in Gossau werden einige Jahre Zeit beanspruchen.

Wir gehen die Herausforderungen wie gewohnt positiv an und freuen uns über Ihre Kundentreue.

Peter Marty
Geschäftsleiter und Inhaber der Gebrüder Eisenring AG
071 388 18 99 oder peter.marty@eisenring.ch

Gossau, 28. August 2023

Ein Teil unseres Baulandes in Lenggenwil ist aktuell eingekiest und zwischenvermietet.
(Bild: PM, 2023)

Auswirkungen der Konsultativabstimmung vom 17.11.2019 auf unsere Zukunftsplanung

Die Gebr. Eisenring AG, Gossau (GEAG) nimmt das Abstimmungsresultat («Ermöglichung Ansiedlung Gebr. Eisenring AG») mit Befürwortung einer Arbeitszone «A15» im Geren Lenggenwil zur Kenntnis. Dieser konsultativ erfolgte Dialog zwischen dem Gemeinderat und der Bevölkerung von Niederhelfenschwil wurde und wird von uns bewusst nicht kommentiert.

Der Ausgang der Befragung ändert insofern nichts an der Ausgangslage für die GEAG, als dass dadurch für sie und andere bauwillige Gewerbetreibende keine Rechtssicherheit geschaffen worden ist. Es besteht für uns zurzeit – und wohl noch über längere Zeit – keine Grundlage, auf welcher wir eine Bauplanung für den Geren Lenggenwil konkretisieren und ein Baugesuch einreichen könnten.

Ungeachtet dieser Situation haben wir uns als aktive Unternehmung mit mehr als 40 Arbeitsplätzen den aktuellen Herausforderungen und dem Marktumfeld zu stellen. Das bedeutet auch, dass die GEAG am heutigen Firmenstandort in Gossau SG weiter investiert und die dortige Infrastruktur zeitgemäss unterhält.

Die GEAG sieht nun in diversen Punkten die Gemeinde Niederhelfenschwil in der Pflicht: So geht es kurzfristig um die Durchsetzung einer rechtskonformen Verkehrsordnung auf der Buchenstrasse. Mittelfristig muss sowohl für das bestehende Gewerbe als auch für Bauwillige im Geren eine taugliche Verkehrserschliessung geschaffen werden, weil die bisherige aus Sicht des Kantons auch aktuell nicht genügt. Wir erwarten weiter einen straffen Zeitplan für den Erlass einer neuen und für den Geren branchenneutralen Zonenordnung.

Für den Standort Lenggenwil steht seitens der GEAG im Jahr 2020 die Realisierung einer Zwischennutzung im Vordergrund. Es geht dabei auch darum, die durch die entstandenen Verzögerungen – welche nicht wir zu verantworten haben – auflaufenden Kosten zu senken.

Peter Marty
Geschäftsleiter und Inhaber der Gebrüder Eisenring AG
071 388 18 99 oder peter.marty@eisenring.ch

Gossau, 13. Dezember 2019

Artikel mit Video auf hallowil.ch «Wir geben jetzt in Gossau Gas»

Verzicht auf Beschwerde gegen die Entscheide des Kantonalen Baudepartements

Die Gebr. Eisenring AG Gossau (GEAG) verzichtet auf eine Beschwerdeführung gegen den Entscheid des Baudepartements des Kantons St. Gallen vom 9.7.2018. Sie wartet hingegen die Auswirkungen des neuen kantonalen Baurechts ab und sieht die Gemeinde Niederhelfenschwil in der Verantwortung für die rechtsgenügende Erschliessung ihres Baulandes im Gebiet Geren/Oberwisen in Lenggenwil. Für das Areal wird eine Zwischennutzung angestrebt. Ob es in einigen Jahren zur Realisierung der "Holzkompetenz Lenggenwil" kommen wird, lässt die GEAG offen.

Das Kantonale Baudepartment hat die Rekurse gegen den Überbauungsplan Geren geschützt und den Teilstrassenplan Buchenstrasse der Politischen Gemeinde Niederhelfenschwil, welcher für das Projekt der GEAG zusammen mit den Anstössern ausgearbeitet worden ist, abgewiesen. Dies löste weit über das traditionsreiche Unternehmen in Gossau SG grosses Erstaunen aus. Denn sämtliche sorgfältig geführten Vorabklärungen zur Planung bei der Gemeinde, den kantonalen Fachinstanzen, den Raumplanern und den Anstössern waren zuvor positiv verlaufen. Die GEAG hat bisher schrittweise rund eine Million Franken in die Planung ihres Zukunftsprojektes "Holzkompetenz Lenggenwil" investiert. "Wir bedauern die überraschende Entwicklung zutiefst und sehen alle Beteiligten - auch die Bevölkerung und die Einsprechenden - als Verlierer", bilanziert Peter Marty Geschäftsleiter und Inhaber der GEAG. Anstelle des Vorantreibens einer zügigen Umsiedlung nach Lenggenwil mit mehr als 40 Arbeitsplätzen und dem Firmendomizil müssen nun weitere Ersatzinvestitionen in den übervollen Standort in Gossau getätigt werden.

Ansiedlung wäre durchaus konform
Dem Entscheid des Kantonalen Baudepartements ist auch zu entnehmen, dass die Ansiedlung eines konkreten Holzbearbeitungsbetriebs, wie es die GEAG ist, im Geren in allen Belangen zonenkonform ist. Auch das dadurch zu erwartende Verkehrsaufkommen wird als vollkommen zulässig beurteilt. Das Baudepartement hat den Überbauungsplan einzig mit dem Verdikt zu Fall gebracht, dass die geplanten maximalen Abmessungen der Betriebsgebäude in der heutigen Gewerbe- und Industriezone zu gross seien. 

Diese Feststellungen sind für die GEAG von grosser Bedeutung, denn: Anstatt jetzt gegen den Entscheid vom 9.7.2018 beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen Beschwerde zu führen, wartet die Gebr. Eisenring AG die Auswirkungen des neu in Kraft getretenen kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) ab. Auch die Gemeinde Niederhelfenschwil muss aufgrund des PBG ihre Ortsplanung gesamthaft revidieren. Die bisherigen Gewerbe- und Industriezonen werden zwingend von Arbeitszonen für alle Belange abgelöst. Sobald die revidierte Ortsplanung in Kraft ist, werden alle Bauvorhaben, also auch ein allfälliges der GEAG, nach diesen neuen Massstäben beurteilt.

Pflicht zur genügenden Erschliessung
Der abweisende Entscheid des Baudepartements gegen den Teilstrassenplan Buchenstrasse spricht von einer "nicht hinreichenden Erschliessung" mit den vorgesehenen Massnahmen sowohl der bestehenden Gewerbe-/Industriebauten als auch des noch nicht überbauten Gebietes Geren (Landparzellen der GEAG). So fehlt eine Wendemöglichkeit auf öffentlich-rechtlich gesichertem Grund. Heute wenden solche Fahrzeuge entweder auf den privaten Vorplätzen oder am Ende der Buchenstrasse (Sackgasse), oder lediglich geduldet auf dem Areal der GEAG, die dort eine allen Anstössern dienende Wendemöglichkeit erstellen wollte.

"Die Gemeinde Niederhelfenschwil sehen wir verpflichtet, eingezontes Bauland –auch unseres – verkehrs- und rechtsgenügend zu erschliessen", sagt Peter Marty. Er weist zudem darauf hin, dass heute Anstösser und ihre Lieferanten auf der nicht ausgebauten Buchenstrasse anstatt auf den dafür ursprünglich vorgesehenen Vorplätzen regelmässig Güter umschlagen und den Durchgangsverkehr widerrechtlich behindern. Für die Gebr. Eisenring AG ist deshalb klar, dass der Druck auf die Gemeinde, die Erschliessung des gesamten Gebietes durch die Buchenstrasse (oder eine Alternative) zu verbessern, mit der Abweisung des Teilstrassenplans zugenommen hat.  

Die GEAG hält sich alles offen
Die überraschenden Entscheide des Kantonalen Baudepartements in Sachen Überbauungsplan Geren und Teilstrassenplan Buchenstrasse in Lenggenwil führen für die Zukunftsgestaltung der GEAG nebst zu hohen Kosten auch zu einer zeitlichen Verzögerung von Jahren. 

Ausserdem müsste im Falle einer Neuauflage der "Holzkompetenz Lenggenwil" das Bauprojekt von Grund auf neu konzipiert und eingereicht werden. "Es ist für uns zurzeit nicht möglich, zu sagen, was wir in ein paar Jahren diesbezüglich tun werden", sagt Peter Marty. Die Unwägbarkeiten infolge der zu revidierenden Ortsplanung (Änderungen gegenüber heutiger Regelbauweise, zeitliches Inkrafttreten) und von Marktentwicklungen (Konkurrenz, Werkplatz Schweiz) sind zu gross, um jetzt Vorentscheide zu fällen. 

Die GEAG sieht vor, ihre Parzellen im Geren einer Zwischennutzung zuzuführen, auch um den durch eine verzögerte Überbauung finanziell entstandenen Schaden zu begrenzen. Solche Arealnutzungen können durchaus mit zusätzlichem Verkehrsaufkommen auf der Buchenstrasse im aktuell ungenügenden Zustand verbunden sein.

Peter Marty
Geschäftsleiter und Inhaber der Gebrüder Eisenring AG
071 388 18 99 oder peter.marty@eisenring.ch

Gossau, 27. August 2018

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